Der Rhythmus ist gegenüber der Melodie in der Popmusik des 20. Jahrhunderts immer stärker in den Vordergrund getreten. Hinzu kommt, dass Rhythmen durch digitales Sampling isoliert oder in Verbindung mit neuen Musikstücken kommerziell verwertet werden können. Da verwundert es nicht, dass Schlagzeuger zunehmend selbstbewusst ihre (Mit-)Urheberrechte einfordern. Das vorliegende Werk untersucht die Voraussetzungen und die genaue Reichweite eines urheber- und leistungsschutzrechtlichen Schutzes von Rhythmen. Es bedient sich hierfür durchgehend bekannter Rhythmusbeispiele aus der Popmusik. Der Autor konnte dabei aus dem reichen Schatz seiner Erfahrungen als Schlagzeuger schöpfen. Das Werk richtet sich an Richter, Rechtsanwälte und die Musikindustrie, nicht zuletzt aber auch an interessierte Schlagzeuger, die wissen möchten, welche Rechte ihnen für ihr kreatives Schaffen zustehen.