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Hat ein Hotelier in der Schweiz das Recht ohne Vorgespräch und Ankündigung ein vermietetes Zimmer betreten?

Wo gibt es rechtliche Grundlagen hierzu?

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5 Comments »

 
  • Hugo sagt:

    Warst Du anwesend?
    Hat er geklopft?
    Das Zimmermädchen darf das wohl.
    Genauere Infos wären gut.

  • forelle3 sagt:

    im Hotel? Ja darf er, wenn er anklopft und du ihn herein bittest. Es sei denn du gehst, nach dem anklopfen, zur Tür und redest an der geöffneten Tür mit ihm. Kurz gesagt, er darf das Zimmer nur mit deiner Erlaubnis betreten wenn du anwesend bist. Bist du nicht anwesend, darf er es ohne Erlaubnis betreten, da er die Zimmer kontrolliert.(z.B. ob sie richtig geputzt wurden)

  • Adi G. - what else? sagt:

    Jein, eigentlich nicht, da die Privatsphäre als solches geschützt werden muss,
    allerdings muss der Hotelier auch den Unterhalt und die Sicherheit gewährleisten sowie die „Hausregeln“ durchsetzen.
    Grundsätzlich wird das individuell im Beherbergungsvertrag geregelt.
    NACHTRAG:
    Grundsätzlich kommt das Obligationenrecht, allgemeiner Teil, Mietvertrag zum Zuge.

  • DR Eisendraht sagt:

    Bei unliebsamen Gästen wird eine Ausnahme gemacht. Anklopfen genügt und wenn die Rechnung nicht gleich bezahlt wird, darf er sogar als LETZTER das Zimmer wieder verlassen.

  • Sprendli sagt:

    Wie auch in Deutschland kann er sein Zimmermädchen kontrollieren. Die Zimmermädchen müssen immer ins Zimmer. Außer Du hast es ausdrücklich verboten.

 

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