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Die neuen Schuldenregeln im Grundgesetz: Zur Fortentwicklung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen. Mit einem Geleitwort von Dr. Peter Struck und Günther H. Oettinger [Broschiert]

Mit der am 5. März 2009 beschlossenen Reform hat die zweite Föderalismuskommission zentrale Weichenstellungen für die Begrenzung der öffentlichen Verschuldung von Bund und Ländern vorgenommen und damit ein klares Signal für die Zukunftsfähigkeit der Finanzpolitik in Deutschland gegeben. Die Einführung einer Schuldenbremse für die Haushalte von Bund und Ländern, die Konzipierung eines Stabilitätsrates als Kernelement zur Prävention von Haushaltsnotlagen, aber auch die Regelung von Konsolidierungshilfen standen neben Fragen der vergleichenden Haushaltsanalyse, Leistungsvergleichen, Steuer- und IT-Verwaltung sowie der Gesundheits- und Straßenverwaltung im Zentrum der Reform. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Reformprojekte zeichnet die vorliegende Abhandlung die Reform in den für Ökonomen, Verfassungsjuristen und Staatswissenschaftler, aber auch für die interessierte Öffentlichkeit bedeutsamen Themen nach und kommentiert sie. Die Herausgeber haben an entscheidenden Stellen für das Bundesministerium der Finanzen und die Vorsitzenden der Kommission, Peter Struck und Günther H. Oettinger, auf Fachebene im Hintergrund für die konzeptionelle Gestaltung und den Reformprozess Beiträge geliefert und die Verhandlungen von Beginn an begleitet. Sie möchten den internen Reformprozess einerseits darstellen, geben aber auch Raum für kritische Reflektionen und Kommentare durch mit der Reform befasste oder betroffene Akteure. Die interne Sicht wird durch Kommentare und durch externe Beiträge, u.a. von Clemens Fuest, Thomas Mirow, Erwin Sellering, Hans-Peter Friedrich, Antje Tillmann, Volker Kröning, Carsten Schneider, Kai Konrad, Lars P. Feld, Mark Hallerberg, Ute Sacksofsky, Henning Tappe, Thilo Sarazzin und Jean Pisany-Ferry ergänzt, welche die internationale Perspektive, aber auch ökonomische, rechtliche und politikwissenschaftliche Seite der Reform und ihrer Implementierung in den Blick rücken.

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