Die Intensivierung der Anbau- und Bewirtschaftungsmethoden führte in den vergangenen 50 Jahren zu einer Verarmung der Biodiversität in mitteleuropäischen Landwirtschaftsgebieten. Durch landeseigene Gesetze und mit der Ratifizierung der Konvention über die biologische Vielfalt (Agenda 21) ist die Schweiz verpflichtet, Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität zu treffen. Als eine dieser Massnahmen wurden ökologische Ausgleichsflächen eingeführt, mit denen die natürliche Artenvielfalt im Landwirtschaftsgebiet gefördert werden sollte. Die Bewirtschafter erhalten für bestimmte Arten von ökologischen Ausgleichsflächen finanzielle Entschädigungen, während der Unterhalt von anderen ökologischen Ausgleichsflächen und Landschaftsstrukturelemente vom Bund nicht unterstützt wird. Anhand von veröffentlichten wissenschaftlichen Studien wird die Bedeutung der verschiedenen Arten von ökologischen Ausgleichsflächen und Landschaftsstrukturelementen für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität untersucht und mit der heutigen Entschädigungspraxis verglichen. Mit dieser Arbeit wird die Grundlage für eine objektive Beurteilung und Überprüfung der bestehenden Ausgleichsbeiträge geschaffen. Änderungen in den finanziellen Entschädigungen werden vorgeschlagen, damit die natürliche Arten- und Strukturvielfalt im Landwirtschaftsgebiet besser gefördert werden kann.