Ich habe einen (von Freunden geschenkten) Büchergutschein im Wert von 15€ der am 16.12.2004 ausgestellt wurde. Darauf steht, dass er ein Jahr gültig ist. Ich habe nun vielerorts gelesen und gehört, dass ein Gutschein länger als ein Jahr gültig sein MUSS. Wie ist die Rechtslage den in der Schweiz? (oder auch in Deutschland als Vergleich)
http://www.konsumentenschutz.ch/Infoblaetter/09_05_tipp3.pdf
Da steht, juristisch sei nichts mehr zu machen. Aber eine Freundin von mir arbeitet in einem Blumengeschäft (welches auch Gutscheine ausstellt) und meinte Gutscheine müssten IMMER angenommen werden, da der Laden das Geld, ja quasi „mein“ Geld, besitze…
Gutschein abgelaufen? Dann gibt’s
das Geld zurück