Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: mit 22 Abbildungen, 14 Tabellen und 8 Beispielen , Abstract: Die Europäische Union ist trotz der angestoßenen Harmonisierungs-bestrebungen des Steuerrechts noch weit von einer binnenmarktgerechten Besteuerung entfernt. So existiert im Status quo ein Spannungsverhältnis zw. der zunehmenden Internationalisierung unternehmerischer Wirtschaftstätigkeit und der durch das völkerrechtliche Souveränitätsprinzip gestützten Gestaltungsfreiheit innerstaatlicher Steuergesetzgebungen: Business goes global, taxes stay local . Diese Diskrepanz hat sowohl auf der Ebene multinational tätiger Unternehmen als auch auf der Staatenebene verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und demnach einen Handlungsbedarf zur Folge. Vorstehendes hat für multinationale Unternehmen dazu geführt, dass sich die internationale Unternehmens- und damit auch Steuerplanung zu einem wichtigen Aspekt und zur gängigen Praxis entwickelt hat. Dementsprechend versucht jedes steuerpflichtige Unternehmen mittels einer aggressiven Steuerplanung , seinen relativen Steuerbarwert zu minimieren oder seine KSQ zu optimieren und damit letztendlich die Bezahlung von Dummensteuern zu vermeiden. Hierzu stehen dem Steuerpflichtigen bzw. Steuerplaner eine Vielzahl legaler Möglichkeiten zur Verfügung, mit Hilfe derer er die Struktur seiner Geschäftstätigkeiten i. S. einer möglichst geringen Steuerlast gestalten kann. Dazu zählt insbes. die künstliche Verlagerung von Buchgewinnen in Niedrigsteuerländer, mit der das internationale Steuersatzgefälle zwischen den Staaten ausgenutzt werden kann. Ein bedeutendes Instrument, diese gewünschte Verschiebung zur Nutzung der internationalen Steuerarbitrage herbeizuführen, ist die Abschöpfung der Gewinne aus Hochsteuergebietskörperschaften mittels alternativer, steuersensitiver Finanzierungsentscheidungen. Die Mutmaßung, dass multinational agierende Unternehmen von diesem Kunstgriff, ihre Kapitalstruktur nach den jeweiligen, diversen Steuersystemen auszurichten, tatsächlich Gebrauch nehmen, konnte in der jüngeren Vergangenheit auch empirisch belegt werden. Es darf allerdings nicht darüber hinweggesehen werden, dass steuerlich motivierte Überlegungen i. d. R. nur eine vieler Determinanten bei der Bestimmung der Kapitalstruktur sind und unter diesen nicht generell der dominierende Bezugspunkt sein müssen…