Seit dem Beginn der Stromwirtschaft und damit der Energieversorgungsunternehmen waren deren Denken und Handeln sowie ihre Organisation durch den regulierten Markt bestimmt. Wettbewerb als Markt-Lenkungsinstrument gab es nur in kleinen Marktsegmenten. Mit der „Einheitlichen Europäischen Akte“ von 1987, dem EG-Binnenmarkt von 1997 und der Neuordnung des Energiewirtschaftsrechts von 1998 erfolgte der Paradigmenwechsel in die seit jeher angestrebte Liberalisierung der Strommärkte. Die Autoren zeigen die Entwicklung und die mögliche Zukunft der Stromwirtschaft als Gemeinschaft der Beschaffer, Transporteure, Händler und Kunden als gemeinsames Tun auf.