Hallo,
ich habe Fotozubehör im Ausland, in der Schweiz, gekauft und zwar privat, d.h. es gibt auch keine Rechnung o.ä.. Bezahlt habe ich x Euro (bitte Ergebnis in abhängigkeit von x angeben, x soll größer 50 Euro sein) für ein über ein Jahr altes Zubehör für meine Kamera, das neu ca. 180 Euro kostet.
Dem ganzen lag leider keine Zollerklärung bei und (deshalb?) hat mich heute eine Ersatz-Zollinhaltserklärung erreicht!
Darin wird der Inhalt als Fotozubehör im Wert von 160 Euro angegeben, was ja natürlich völlig übertrieben ist, da das fast dem Neupreis und nicht einem 1,5 Jahre alten Teil, entspricht!
Jetzt soll ich das ganze abholen und bezahlen, die Frage ist nur, wie viel muss ich bezahlen und kann ich da noch was daran ändern, dass die den Wert auf 160 Euro festgelegt haben?
Eilt!
Mit freundlichen Grüßen!
Du hättest an der Grenze das Teil vorweisen und eine dort erhältliche Erklärung ausfüllen
müssen (schon auf der Schweizer Seite). Es gibt ein EFTA-Abkommen, da waren früher
Sachen unter DM 200,- zollfrei, den blöden Zettel mußte man aber immer an jeder Grenze
unaufgefordert vorlegen und stempeln lassen, auch wenn man durchgewinkt wurde halten
und ins Grenzhäuschen laufen, bei einer Fahrt durch Österreich eine Kaution hinterlegen,
!0 min. später das Teil beim Verlassen wieder vorzeigen, das Geld wieder Bekommen, um
an der Deutschen Grenze dann zu erfahren, daß das Ganze nichts kostet, wenn man aber
den Bürokratismus nicht einhalten würde, hätte man geschmuggelt. Das hat regelmäßig mehr
Zeit als die Fahrt vom Bodensee nach München beansprucht.
Du kannst ja erklären, daß du davon nichts gewußt hast und einen niedrigen, gebrauchten
Wert angeben, dann wird es nichts oder einige € Gebühr kosten. Fahre auch hin, solange die Bank auf hat, sie ver-
langen oft Schweizer Franken für den Zettel.