…wenn das Auto hier in der Schweiz zugelassen ist und sie einen deutschen Führerschein und ihren Wohnsitz in Deutschland hat?
kapelle rubin getzmann buser
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…wenn das Auto hier in der Schweiz zugelassen ist und sie einen deutschen Führerschein und ihren Wohnsitz in Deutschland hat?
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ja sicher darf sie das. …
@Porre Na was Du schreibst, hört sich zwar logisch an, aber ich glaube trotzdem, daß Du Dich täuscht.
Die „Einfuhr“ ist aus meiner Sicht erst zu dem Zeitpunkt erfolgt, wenn die Freundin das Auto in Deutschland mit einem deutschen Nummernschild anmelden würde.
Was es alles gibt! Ich fahre eigentlich nur selten Auto und meist Zug, auch in die Schweiz, daher betrifft mich das Thema kaum. Ist aber trotzdem eine total interessante Frage.
Ergänzung: Vorschriften hin oder her, Du täuschst Dich!
NEIN – DARF SIE NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wird sie von der Polizei oder vom deutschen Zoll kontrolliert, gilt ihre Fahrt als strafbewehrte, zollpflichtige Einfuhr des Fahrzeuges nach Deutschland. Zum zu bezahlenden Zoll, kommen noch einmal Strafzoll hinzu und evtl. Geldstrafen.
Da gab es bereits ausreichend Präzedenzfälle. Ist zwar eine Riesensauerei, aber so sieht die Gesetzeslage aus und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich in den letzten 18 Monaten geändert hat. Mir ist jedenfalls nichts bekannt!
Da können je nach Wert des Fahrzeuges, welches dann auch sofort konfisziert wird, locker bis 10.000 Euro weg sein.
Deshalb meine Bitte an Dich – lasse es und schone Deinen/Euren Geldbeutel!
@ERGÄNZUNG
Was mein Nachantworter schreibt, ist ebenfalls auch noch zutreffend – Steuerhinterziehung!
@Hardy
Ich täusche mich nicht, denn ich habe gerade noch einmal in den zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen nachgesehen – alles stimmt! Es ist zwar ein Witz wie so viele Vorschriften, aber es gibt sie immer noch – die Köpenickaden – der Hauptmann lässt grüßen!
Na klar darf sie fahren, das Fahrzeug ist angemeldet, sie hat ne Fahrerlaubnis, also was soll sie daran hindern mit der schweizer Zulassung in Deutschland zu fahren.
selbstverständlich darf sie das. Wer als Deutscher mit einem schweizer Mietwagen nach D einreist, macht sich ja auch nicht strafbar oder zollpflichtig.
ja sicher warum nicht
Wenn sie alle benötigten Papiere dabei hat, darf sie.
natürlich darf sie das …..
wenn das Fahrzeug zugelassen und versichert ist kannst du dieses jedem der einen gültigen Führerschein hat überlassen um dieses zu benutzen
dieser kann sich dann damit uneingeschränkt weltweit damit bewegen bzw fahren
das hat doch nichts mit Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft zu tun …..