In der Schweiz ist das Rauchen in öffentlichen Räumen künftig verboten. In Restaurants und Bars ist das Qualmen auch untersagt – doch Ausnahmen sind möglich.
dort ist der
der Erwerb von Alkohol und Tabakwaren ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt.
In Niederösterreich sind der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken (auch Mischgetränken und Alkopops) sowie Tabak in der Öffentlichkeit bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten.
In der Steiermark ist der Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Konsum von Getränken mit enthaltenen, bis zu maximal 14 Volumsprozent Alkohol erlaubt. Sowie ist es in der Steieramrk verboten Alkohol und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, an diese zum persönlichen Gebrauch abzugeben.
In Kärnten ist der Konsum und Erwerb bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt als 12 Volumsprozent sowie Mischgetränke, die gebrannte alkoholische Getränke (Spirituosen) enthalten, nicht trinken, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden. Alkoholische Getränke dürfen nur bis zu einer Menge konsumiert werden, dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 Promille beträgt. Kinder und Jugendliche dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die sie nicht konsumieren dürfen, weder erwerben noch in Besitz nehmen.
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in Oberösterreich der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der übermäßige Alkoholkonsum sowie der Erwerb und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver-, pastenförmigen oder anderen Trägerstoff gebunden werden. Es ist verboten Alkohol und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, an diese abzugeben.
In Vorarlberg ist der Erwerb und Konsum bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in der Öffentlichkeit verboten Des weiteren ist es verboten Alkohol und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, diesen anzubieten, zu überlassen oder zu verkaufen.
Generell ist es in Österreich verboten, Alkohol zu konsumieren und danach ein Fahrzeug zu lenken, beziehungsweise Alkohol an bereits offensichtlich alkoholisierte Personen abzugeben.
LG
gehe jetzt eine rauchen
schönes Wochenende
Offiziell ab 16 – und da wurde auch nichts dran geändert.
Ab 16 Jahren. Aber wenn man Zigaretten bekommt, kanns dir glaub ich niemand verbieten… Dann ist der Verkäufer „schuld“.
ab 8? in der schweiz ist alles erlaubt..^^
In der Schweiz ist das Rauchen in öffentlichen Räumen künftig verboten. In Restaurants und Bars ist das Qualmen auch untersagt – doch Ausnahmen sind möglich.
dort ist der
der Erwerb von Alkohol und Tabakwaren ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt.
In Niederösterreich sind der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken (auch Mischgetränken und Alkopops) sowie Tabak in der Öffentlichkeit bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten.
In der Steiermark ist der Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Konsum von Getränken mit enthaltenen, bis zu maximal 14 Volumsprozent Alkohol erlaubt. Sowie ist es in der Steieramrk verboten Alkohol und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, an diese zum persönlichen Gebrauch abzugeben.
In Kärnten ist der Konsum und Erwerb bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt als 12 Volumsprozent sowie Mischgetränke, die gebrannte alkoholische Getränke (Spirituosen) enthalten, nicht trinken, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden. Alkoholische Getränke dürfen nur bis zu einer Menge konsumiert werden, dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 Promille beträgt. Kinder und Jugendliche dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die sie nicht konsumieren dürfen, weder erwerben noch in Besitz nehmen.
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in Oberösterreich der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der übermäßige Alkoholkonsum sowie der Erwerb und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver-, pastenförmigen oder anderen Trägerstoff gebunden werden. Es ist verboten Alkohol und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, an diese abzugeben.
In Vorarlberg ist der Erwerb und Konsum bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in der Öffentlichkeit verboten Des weiteren ist es verboten Alkohol und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, diesen anzubieten, zu überlassen oder zu verkaufen.
Generell ist es in Österreich verboten, Alkohol zu konsumieren und danach ein Fahrzeug zu lenken, beziehungsweise Alkohol an bereits offensichtlich alkoholisierte Personen abzugeben.
LG
gehe jetzt eine rauchen
schönes Wochenende
AB 16ni…was sell den das für e frag si…
ab 16 Jahren
Wird das nicht zu teuer?Jedesmal in die Schweiz fahren um eine zu rauchen.