Natürlich kannst du überall auf der Welt dein Geld anlegen. Wichtig ist dabei nur, dass du es nicht im Köfferchen über die Grenze gebacht hast und dann den Nachweis zwangsläufig nicht mehr erbringen kannst, dass es sich um bereits versteuertes Geld handelt, es sei denn, du wolltest dir die Überweisungsgebühren sparen und hast den Beleg über die Abhebung von deinem Konto in Deutschland auf den sich deine versteuerten Gelder befinden oder befanden.
Das Finanzamt musst du über solche Transaktionen nicht informieren (bei Auslandüberweisung werden die ohnehin informiert). Die Zinsen die du dann für diese Gelder erhältst, muss du aber in Deutschland versteuern und somit in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Hast du Gelder von „du weißt selbst nicht woher“ auf ausländischen Konten geparkt, wirst du selbstverständlich auch nicht die erwirtschafteten Zinden angeben, denn ansonsten müsste man dich auf deinen Geisteszustand untersuchen lassen.
Somit bedingt die 1. Steuerhinterziehung auch die folgenden und du kannst nur hoffen, dass nicht ein Krimineller, einer anderen kriminellen Bande, von deinen kriminellen Machenschaften Kenntnis verschafft und ihr eine CD anbietet!