In Österreich – ja (gesetzlicher Feiertag)
Ostermontag in der Schweiz – ja und nein
– in 15 Kantonen ist er ein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag gemäss Art. 20a Abs. 1 ArG
– in 6 Kantonen ist er ein gesetzlich nicht anerkannter Feiertag, an dem in der Regel aber trotzdem im gesamten Kanton Arbeitsruhe ist
– in den Kantonen Argau und Solothurn ist er ein den Sonntagen gleichgestellter oder sonstiger gesetzlich anerkannter Feiertag nur in einigen Gemeinden
– in den Kantonen Schwyz und Uri ist er ein gesetzlich anerkannter öffentlicher Ruhetag im gesamten Kanton
– im Kanton Wallis ist er ein ganz normaler Arbeitstag