Reliquien und Ablass sollten weichen,
was in der Bibel steht soll reichen,
so hat’s Ulrich Zwingli gesagt
und auch gleich den Brach des Fastens hinterfragt.
Predigten wurden gestört,
doch mit dem Verbot hat auch dies gehört,
nur einer, Zwingli, der hat nicht aufgehört,
vor Gericdht wurde er verhört.
Angeklagt aufgrund Ketzerei;
die Disputation war bald vorbei.
Mit seinen 67 Thesen,
jeder konnt‘ sie lesen,
setzte sich Zwingli zur Wehr
und war darauf kein Übeltäter mehr.
Die Sitzung wurde geschlossen,
„Zwingli ist unschuldig!“, wurde beschlossen.
In der Kirche sollte sein,
die Predigt nach Bildern ein Pein,
übertreten des Zöllibat,
keine sündige Tat.
Denn was in der Bibel stand geschrieben,
durfte nicht geändert werden nach Belieben,
so kam man zum Schluss,
alle Schriften ausserhalb der Bibel sind Stuss!