Muß ein Inkasso Büro von der Schweiz in Deutschland zugelassen sein um da tätigen zudürfen?
Ja, um in Deutschland arbeiten zu dürfen benötigt ein Inkassobüro in jedem Fall die behördliche Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG), egal ob das Inkassobüro seinen Sitz im In- oder Ausland hat.