Die Waffengesetze in der Schweiz, sind (für Schweizer)sehr locker.
hier kannst du es lesenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Waffengeset…
“ Erwerb [Bearbeiten]
Schweizer Bürgern (oder Ausländern mit einer Niederlassungsbewilligung) ist der Erwerb nicht verbotener Waffen im Handel gestattet, sofern sie einen Waffenerwerbsschein vorweisen können. Dieser wird in der Regel vom Kanton abgegeben, sofern die Person mindestens 18 Jahre alt und nicht entmündigt oder einschlägig vorbestraft ist.
Keinen Waffenerwerbsschein benötigt, wer einschüssige Gewehre oder Nachbildungen von Vorderladern erwerben will. Ebenfalls ohne Erwerbsschein sind Repetiergewehre[1] für Sportschützen und Jagdwaffen zu erwerben. Unter Privaten muss der Kaufvertrag in jedem Fall schriftlich festgehalten, zehn Jahre aufbewahrt werden und den Behörden gemeldet werden.
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen zum Erwerb auf jeden Fall einen Erwerbsschein. Sie müssen, um diesen zu erhalten, nachweisen, dass sie in ihrem Heimatstaat berechtigt sind, eine Waffe zu erwerben. Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten:
* Bundesrepublik Jugoslawien
* Kosovo
* Bosnien-Herzegowina
* Mazedonien
* Türkei
* Sri Lanka
* Algerien
* Albanien
Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen.
Die gleichen Regelungen gelten auch für den Erwerb von Munition. An Schiessanlässen kann diese vereinfacht erworben werden. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht verschossene Munition mit nach Hause nehmen (Ausnahme Bundesübungen, hier kommt der Munitionsbefehl der Armee zur Anwendung).
Handel [Bearbeiten]“
Und wozu brauchst Du sowas? Hast Du vor Dich auf Prügeleien einzulassen?
Ich würde das nicht zu, damit spielst Du nur in die Hände der Zeitgenossen, die ein Vorurteil gegenüber Serben haben.
Die Waffengesetze in der Schweiz, sind (für Schweizer)sehr locker.
hier kannst du es lesenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Waffengeset…
“ Erwerb [Bearbeiten]
Schweizer Bürgern (oder Ausländern mit einer Niederlassungsbewilligung) ist der Erwerb nicht verbotener Waffen im Handel gestattet, sofern sie einen Waffenerwerbsschein vorweisen können. Dieser wird in der Regel vom Kanton abgegeben, sofern die Person mindestens 18 Jahre alt und nicht entmündigt oder einschlägig vorbestraft ist.
Keinen Waffenerwerbsschein benötigt, wer einschüssige Gewehre oder Nachbildungen von Vorderladern erwerben will. Ebenfalls ohne Erwerbsschein sind Repetiergewehre[1] für Sportschützen und Jagdwaffen zu erwerben. Unter Privaten muss der Kaufvertrag in jedem Fall schriftlich festgehalten, zehn Jahre aufbewahrt werden und den Behörden gemeldet werden.
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen zum Erwerb auf jeden Fall einen Erwerbsschein. Sie müssen, um diesen zu erhalten, nachweisen, dass sie in ihrem Heimatstaat berechtigt sind, eine Waffe zu erwerben. Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten:
* Bundesrepublik Jugoslawien
* Kosovo
* Bosnien-Herzegowina
* Mazedonien
* Türkei
* Sri Lanka
* Algerien
* Albanien
Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen.
Die gleichen Regelungen gelten auch für den Erwerb von Munition. An Schiessanlässen kann diese vereinfacht erworben werden. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht verschossene Munition mit nach Hause nehmen (Ausnahme Bundesübungen, hier kommt der Munitionsbefehl der Armee zur Anwendung).
Handel [Bearbeiten]“
Und wozu brauchst Du sowas? Hast Du vor Dich auf Prügeleien einzulassen?
Ich würde das nicht zu, damit spielst Du nur in die Hände der Zeitgenossen, die ein Vorurteil gegenüber Serben haben.
Wie bei allen Waffen hängt es von der Größe usw ab,
am besten vor dem Kauf mit einer Produktbeschreibung
bei der Gemeindepolizei abklären