kapelle rubin getzmann buser

Als Schweizer in Deutschland heiraten und Name von Frau übernehmen?

In der Schweiz ist es nicht möglich für beide Ehegatten der Name der Frau als Familiennamen zu nehmen! Sondern der des Mannes. In Deutschland ist das jedem Frei überlassen. Nun meine Frage: Wenn ich( Frau) und mein Partner, meinen Namen als Familiennamen möchten wäre das in Deutschland möglich, in der schweiz nicht. Was wenn wir in Deutschland heiraten? Ist denn diese Eheschliessung (inkl. meinem Nachnamen für beide, ohne doppelname) rechtskräftig??
Danke….

You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.

7 Comments »

 
  • CWB sagt:

    http://www.beobachter.ch/familie/heirat-…http://www.heiraten.ch/zivilhochzeit/nam…
    Du kannst in der Schweiz den Namen der Frau als Familiennamen annehmen.

  • Nugy sagt:

    Das ist auch in der Schweit möglich falls man das will, nur dort ist es üblich dass man den Namen des Mannes bei behält.
    (Wohne in der Schweiz)

  • Neuland sagt:

    Selbstverständlich- in Deutschland heiratet man nach deutschem Recht.

  • Muku sagt:

    Beide solltet Ihr auf Euer Standesamt gehen, nur dort gibt es jeweils die richtige Information.
    Ihr müsst dort sowieso hin, um zu Klären, welche Papiere ihr braucht.
    Kernpunkt ist ja, dass das in der Schweiz alles Rechtskräftig ist.
    Wichtig ist erst mal die Aussage, und Forderung an Unterlagen in Deutschland, für den Schweizer Partner.
    Der Rest ist für den deutschen Partner kein Problem, Auszug aus dem Familienregister, und alle Urkunden zu der Person.
    Soweit ich das sehe, dürfte es keine Probleme geben.
    Euch alles Gute.

  • Wilken sagt:

    Ja, das ist dann rechtskräftig.

  • Robert S sagt:

    Das geht alles nur wenn du als Schweizer hier in der BRD heiraten möchtest dann brauchst du ein Ehefähigkeits Zeugnis. Ausstellen lassen auf dein Standesamt in Schweiz.

  • andreas t sagt:

    Für „internationale“ Eheschließungen gilt das s. g. „internationale Privatrecht“. Für Eheschließungen gilt, dass die Ehepartner wählen können, ob für sie das Recht des Staates gelten soll, in dem sie heiraten oder das Recht Ihrer Heimatlandes. Wenn Ihr beide schweizerische Staatsbrüger seid, würde ich erstmal klären, ob Euch überhaupt ein deutsches Standesamt traut. Die Zuständigkeit der Standesamtes in Deutschland ergibt sich nämlich aus dem Wohnsitz in Deutschland.

 

Schreibe einen Kommentar

XHTML: Diese Schlagwörter kannst du nutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Subscribe: Entries | Comments

Copyright © Kapelle Rubin, Getzmann, Buser 2024 | Kapelle Rubin, Getzmann, Buser is proudly powered by WordPress and Ani World.