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Deutscher staatsbürger darf so lange in der schweiz sein wie er will – gilt das auch für franzosen & italiener?

können die italiener und die franzosen auch ohne weiteres in die schweiz rein wie deutsche (italienisch und französisch ist ja auch amtssprache) ?
wie sieht es mit liechtenstein aus? darf ein deustcher dort auch hin auswandern ohne visum & arbeitsbescheinungen ? wie sieht es für den franzosen und den italiener in liechtenstein aus?

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3 Comments »

 
  • Adi G. - what else? sagt:

    Grundsätzlich ist alles mit der Personenfreizügigkeit der EU auch so in der Schweiz und in Lichtenstein … Ausser bei gewissen Kontigentierungen und Bestimmungen, was den Lebensunterhalt angeht …
    Also, Liechtenstein das gleiche (EWR-Mitglied) wie die Schweiz 😉

  • TeufelX sagt:

    Falsch: deutsche und andere Bürger der EU müssen regelmäßig die Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen. Einreise nach Schengen hat mit Aufenthalt (unbefristet) nichts zu tun!
    Liechtenstein ist anders, da darf das Geld hin, zu Besuch auch Du, aber arbeiten oder leben: Nie! Das gilt sowohl beim Geld einerseits als auch für Personen andererseits!
    Man irrt, wenn man Schengen mit freiem Aufenthalt verwechselt! Die Schweiz ist kein EU-Staat!

  • oktavian sagt:

    die schweiz hat das Schengen-Abkommen unterschrieben, zumindetens vorläufig gilt für alle EG-Ausländer das gleiche

 

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