Für bestimmte Unternehmen ist die Schweiz nach wie vor ein konkurrenzfähiger Standort. Der Standort- und Steuerwettbewerb zwischen den verschiedenen Staaten ist in den letzten Jahren härter geworden. Dadurch wird auch die Schweiz gezwungen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen ständig zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.Personenunternehmen stellen zwar hinsichtlich der Abgabebelastung für einen deutschen Investor eine interessante Organisationsform dar, die fehlende Haftungsbeschränkung ist vielen Investoren jedoch ein Dorn im Auge. Deshalb weichen sie oftmals auf wesentlich kompliziertere Strukturen aus. Indem die Schweiz die Kommanditgesellschaft in der Ausgestaltung als juristische Person & Co. zulassen würde, könnte diese Lücke geschlossen werden.Eine juristische Person & Co. kann nur durch eine Änderung des Gesellschaftsrechts eingeführt werden. Die eingehende Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer juristischen Person&Co. macht die Vorteile deutlich. Die postulierten Änderungen lassen sich mit wenigen Anpassungen des OR und der HRegV vollziehen. Aus steuerlicher Sicht sind mit der juristischen Person&Co. keine besonderen Schwierigkeiten verbunden.Die hier postulierten Änderungen entsprechen keiner umfassenden Reform. Sie orientieren sich lediglich an der liberalen Auffassung, dass man Unternehmern möglichst viele Organisationsformen zur Verfügung stellen soll, um ihnen grösstmögliche Freiheit in ihrer Tätigkeit zu gewähren.Für bestimmte Unternehmen ist die Schweiz nach wie vor ein konkurrenzfähiger Standort. Der Standort- und Steuerwettbewerb zwischen den verschiedenen Staaten ist in den letzten Jahren härter geworden. Dadurch wird auch die Schweiz gezwungen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen ständig zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.Personenunternehmen stellen zwar hinsichtlich der Abgabebelastung für einen deutschen Investor eine interessante Organisationsform dar, die fehlende Haftungsbeschränkung ist vielen Investoren jedoch ein Dorn im Auge. Deshalb weichen sie oftmals auf wesentlich kompliziertere Strukturen aus. Indem die Schweiz die Kommanditgesellschaft in der Ausgestaltung als juristische Person & Co. zulassen würde, könnte diese Lücke geschlossen werden.Eine juristische Person & Co. kann nur durch eine Änderung des Gesellschaftsrechts eingeführt werden. Die eingehende Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer juristischen Person & Co. macht die Vorteile deutlich. Die postulierten Änderungen lassen sich mit wenigen Anpassungen des OR und der HRegV vollziehen. Aus steuerlicher Sicht sind mit der juristischen Person & Co. keine besonderen Schwierigkeiten verbunden.Die hier postulierten Änderungen entsprechen keiner umfassenden Reform. Sie orientieren sich lediglich an der liberalen Auffassung, dass man Unternehmern möglichst viele Organisationsformen zur Verfügung stellen soll, um ihnen grösstmögliche Freiheit in ihrer Tätigkeit zu gewähren.