Hallo Community!
Ich habe schon im Internet lange nach einer Antwort gesucht, aber ich finde immer lediglich diese Aussage: „Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter
unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit
wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.“ (Quelle: http://www.fahrschulebislin.ch/motorrad/private_lehrnfahrten.pdf )
Mich hingegen interessiert, ob nebst dem Begleiter, welcher neben mir vorne rechts sitzt, auch weitere Personen mitfahren können.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Wenn Du aus deinem Link den
Verkehrszulassungsverordnung VZV
Art. 16
6. Lernfahrten gelten nicht als Fahrpraxis im Sinne von Artikel 11.
Fahrschüler dürfen zudem keine gewerbsmässigen Personentransporte
ausführen.
nimmst beantwortet sich die Frage nach der Einschränkung.
Private Personentransporte ja, gewerbliche nein.
Nein, das geht nicht. Wenn du nur einen Lernfahrausweis hast, dann darfst du nur eine Person über 24 auf dem Beifahrersitz mitnehmen. Weiter Personentransport ist verboten, bis du die Fahrprüfung erfolgreich abgelegt hast.
Familienausflüge: Nein. Andere Fahrschüler: JA!