Es gibt ein Rechtshilfeabkommen.
Die Schweiz und Deutschland helfen sich gegenseitig bei den Ermittlungen.
Aber kein Vollstreckungsabkommen.
Wird z.B. bei einer Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz, in Deutschland durch die deutschen Behörden ein Fahrer ermittelt, dann wird den Schweizern das Ergebnis der Ermittlung mitgeteilt.
Die Strafe darf aber nur auf dem Gebiet der Schweiz eingetrieben werden, nicht in Deutschland.
Nein, allerdings solltest Du nicht noch einmal in die Schweiz einreisen, wenn Du ein Bußgeld nicht bezahlst, sonst findest Du Dich unter Umständen im Gefängnis wieder.http://www.heise.de/autos/Strafzettel-au…
Ja, gibt es. Berühmtestes Beispiel Bobbele, hohe Geschwindigkeitsübertretung und mußte zahlen.
Ja.