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Kann ein schweizer bürger wenn er in deutschland wohnt sozialhilfe beziehen oder alg 2?

Hi, prinzipiell ja, doch kommt es darauf an, wie lange er schon in Deutschlang wohnt, wenn dies schon länger ist, dann ja ….
…viel Spaß noch

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4 Comments »

 
  • angie45 sagt:

    Sofern er einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und insbesonder eine Arbeitserlaubnis bekommt er auch Hartz IV. Allerdings sollte man bendeken, dass Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (+ Arbeitserlaubnis) ist, dass man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
    Mit anderen Worten: Ohne Job und ausreichendes Einkommen bekommt man gar keinen Aufenthaltstitel.

  • andreas t sagt:

    Wenn er vorher gearbeitet hat schon.Dann hat er auch Sozialabgaben gemacht.

  • walterpi sagt:

    Nein, da er kein Deutscher Staatsbürger ist.
    Nachtrag: Es sei denn, er lebt seit 8 Jahren in Deutschland.
    (Integrationskurse, etc. außen vor gelassen, denn dadurch vekürzt sich die Dauer)

  • Jeff Seng sagt:

    ich glaube nur Arbeitslosengeld…

 

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