Klar kannst du in die Schweiz kommen, du erhältst jedoch keine finanzielle Unterstützung bis du Arbeit hast. Auf dem Amt beantragst du dann eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung, dann hast du drei Monate Zeit Arbeit zu suchen. Sobald du einen Arbeitsvertrag vorweisen kannst kannst du eine Umwandlung deiner Aufenthaltsbewilligung beantragen, was normalerweise auch gewährt wird.
Achtung, die vorläufige Bewilligung erhältst du nur wenn du in diesen drei Monaten der Arbeitssuche den Steuerzahlern nicht auf der Tasche liegst. Günstige Wohnmöglichkeiten findest du auf www.wgzimmer.ch
zürich ist nicht zu empfehlen da dort die mieten am teuersten sind. st.gallen ist zum beispiel ganz günstig.
Siedeln ja aber das muss nicht mit dem Zug geschehen nicht mal, wenn man nach Zug übersiedeln will.
Die Schweiz hat strenge Ausländergesetze. Wenn dort ein Ausländer arbeiten soll, dann muß erst nachgewiesen werden, dass kein schweizer Bürger in der Lage wäre, die Arbeit auszuüben….
Ja, das Arbeitsamt vermittelt ja auch ins Ausland. Mit einem Arbeitsvertrag bekommst du eine Aufenthaltsbewilligung. Damit weist du nach, dass du dem Staat nicht zur Last fällst. Als EU-Bürger brauchst du nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Nach spätestens 3 Monaten muss man sich dort anmelden.
Nein, das kannst Du bestimmt nicht ohne weiteres.
Die Schweizer lassen prinzipiell nur Reiche rein.