kapelle rubin getzmann buser

Meine Lebensgefährtin ist Schweizerin und ich Deutscher Staatsbürger jetzt haben uns die ?

Vormundschaftsbehörden unseren Sohn weggenommen und nur weil meine Lebensgefährtin einen Schwächeanfall hatte und dort bei der Sozialarbeiterin um eine Familienhilfe gebeten hat .Es heisst sie sei nicht Erziehungsfähig und ich bin aussen vor als Ausländer .Die erlassen einfach eine sogenannte Präsidialverfügung ,das ist ja wie bei den Nazis 1933-45 was können wir tun wir sind fertig mit Nerven hat jemand eine Idee? wir leben momentan getrennt ich in Austria und sie in der Schweiz

You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.

5 Comments »

 
  • espresso sagt:

    Gegen jede Verfügung kann (schriftlich) ein Rekurs eingereicht werden, in der Regel innert 20 oder 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung. Die vorgeschriebene Vorgehensweise ist genau einzuhalten, die Rechtsmittelbelehrung dazu findet ihr auf der Verfügung selbst.
    Doch bei allem Verständnis für dein Aufgebrachtsein: Der Vergleich mit dem Naziregime ist total daneben. In der Schweiz wird eine Verfügung zum Obhutsentzug nie „einfach“ erlassen. Den Namen „Präsidialverfügung“ erhält die V., weil sie einer Unterschrift aus dem Präsidialdepartement bedarf – als weitere Sicherung gegen genau jene Willkür, die du den Behörden unterstellst.
    Ich mag mich nicht in Spekulationen versteigen, was allenfalls zu dieser Verfügung geführt haben könnte. Ein Schwächeanfall allein wars jedenfalls nicht.
    Ob du Ausländer bist oder nicht tut ebenfalls nicht viel zur Sache – entscheidender ist, wie die Sorgerechtsfrage geregelt ist und in welcher Art und Weise das Sorgerecht bislang wahrgenommen wurde oder auch nicht; ob nun, im Krankheitsfall der Mutter, eine durchgehende Betreuung des Kindes gewährleistet ist oder nicht. Ob bereits in der Vergangenheit die Obhutspflicht vernachlässigt worden war; ob eine Gefährdungsmeldung vorliegt etc. etc.
    Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Uneinigkeit, immer zuerst das direkte Gespräch mit der zuständigen Stelle zu suchen. Das ist wahrscheinlich die anordnende Vormundschaftsbehörde oder das Sozialzentrum (ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt).
    Ja, und natürlich könnt ihr auch einen Anwalt nehmen…

  • another sagt:

    hast du keine sorgeberechtigung?
    es muss eigentlich sehr viel passieren, dass ein kind weggenommen wird. allein ein schwächeanfall und eine bitte um familienhilfe reicht hierfür nicht aus.
    suche dir sofort einen anwalt und klage.
    du bist der vater und hast ein gutes recht auf dein kind.
    verzögere keine zeit. am besten gleich was tun.
    ob ausländer oder nicht ausländer- das ist dein kind.
    also nicht unterkriegen lassen.
    anwalt suchen und los gehts.
    erkundige dich vorher richtig- deine möglichkeiten etc.

  • NONAME sagt:

    Deine Frau wird selbst dort so geantwortet haben das es soweit kam.
    Der Satz : ich schaffe das nicht! usw.
    Wenn du nicht dort bis und deine Frau sich um das Kind nicht kümmern kann, aufgrund das Schwächeanfalls ……
    Eine Familienhilft kommt 2-3 mal die Woche vorbei was soll denn in der restlichen Zeit mit dem Kind passieren ….????
    Eine Heimunterbringung kostet den Staat 4000/Monat eine Pflegefamilie 2000/Monat
    Glaub mir ohne Grund ist dein Kind nicht weg!!!!!
    Zieh mit deiner Familie zusammen damit du auch für das Kind da sein kannst so bekommst du ihn wieder !!!!!!

  • sarah sagt:

    Mir erscheint es doch vielleicht so als wäre mehr als ein Schwächeanfall dahinter…………….so einfach können Behörden kein Kind wegnehmen. Wieso haben die Behörden denn überhaupt von dem „Schwächeanfall“ erfahren? Klingt alles ein wenig nebulös. Sollte es allerdings genauso sein, würde ich sofort einen Anwalt einschalten.

  • Mary G sagt:

    sucht euch so schnell wie möglich einen anwalt

 

Schreibe einen Kommentar

XHTML: Diese Schlagwörter kannst du nutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Subscribe: Entries | Comments

Copyright © Kapelle Rubin, Getzmann, Buser 2024 | Kapelle Rubin, Getzmann, Buser is proudly powered by WordPress and Ani World.