Ja, um in Deutschland arbeiten zu dürfen benötigt ein Inkassobüro in jedem Fall die behördliche Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG), egal ob das Inkassobüro seinen Sitz im In- oder Ausland hat.
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Ja, um in Deutschland arbeiten zu dürfen benötigt ein Inkassobüro in jedem Fall die behördliche Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG), egal ob das Inkassobüro seinen Sitz im In- oder Ausland hat.
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