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Stimmt es dass man in österreich und in der schweiz unabhängig vom NC alles studieren kann?

also auch studiengänge für die man in deutschland einen NC vorweisen muss (medizin,jura,veterinärmedizin usw) muss man in der schweiz und in österrich keinen nc vorweisen?(also man hat hauptsache ein abitur das man in der uni vorlegen kann)
ich hab einen nc von 1,9 und muss 4semester warten (jura), wenn es in eines der beiden genannten ländern ginge, würde ich dann lieber da studieren gehen anstatt die zeit hier zu verplempern, jünger werde ich auch nicht vom warten (bin 28 und könnte hier erst mit 30 anfangen)

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5 Comments »

 
  • Einstein sagt:

    Warum musst du bei Jura 4 Semester warten? Und das mit 1,9 gibt doch unzählige zulassungfreie Unis in Deutschland, an denen man Jura studieren kann. Aber nun zu deiner Frage:
    Schweiz
    In der Schweiz gibt es seit 1998 einen Numerus clausus für Studierende der Medizin (Humanmedizin seit 1998, Veterinärmedizin seit 1999, Zahnmedizin seit 2004) für die Universitäten Basel, Bern, Fribourg und Zürich, die einen gemeinsamen Zulassungs-Pool bilden. In Neuenburg, Lausanne und Genf ist der Zugang im ersten Jahr unbeschränkt, es wird allerdings eine verschärfte inneruniversitäre Selektion durch die Prüfung nach dem ersten Jahr vorgenommen.
    Informationen zum Numerus clausus in der Medizin und die jeweils jährlich verfügbaren Studienplatz-Kapazitäten veröffentlicht die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Ab 2007 werden die Kapazitäten nur noch für den die Universitäten im NC-Pool angegeben. Bis Februar muss eine Anmeldung bei der CRUS erfolgen.
    Der Numerus clausus wird aktiv, sobald die Zahl der Anmeldungen 120% der verfügbaren Studienplätze übersteigt. Dieser Entscheid wird jährlich Anfang März durch die Schweizerische Universitätskonferenz getroffen.
    Als Zulassungskriterium für den NC wird der Eignungstest für das Medizinstudium eingesetzt.
    Österreich
    Nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes sind die Zugangsbeschränkungen für nicht-österreichische Studenten nicht EU-Konform. Da die Studienplätze in Österreich in bestimmten Studienrichtungen sehr knapp sind, wurden nun für diese Studienrichtungen allgemeine Zugangsbeschränkungen eingeführt, die sich je nach Universität anders auf die Aufnahmebedingungen auswirken. In den Fächern Human- und Veterinärmedizin wurde aufgrund des Ansturms deutscher Studenten eine Quotenregelung für österreichische Studierende erlassen. Gemäß der Regelung stehen 75 Prozent der Studienplätze Studienanfänger mit österreichischem Maturazeugnis zur Verfügung, weitere 20 Prozent Studierenden mit einem EU-Reifeprüfungszeugnis und 5 Prozent der Studienplätze werden an Nicht-EU-Bewerber vergeben.
    Die Medizinische Universität Wien und die Medizinische Universität Innsbruck haben ein gemeinsames Aufnahmeverfahren ab dem Studienjahr 2006/07 eingeführt. Alle, die entweder ein Human- oder Zahnmedizinstudium an einer der beiden Universitäten beginnen wollen, müssen sich dem Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) stellen, der gemeinsam mit der Schweiz durchgeführt wird und die biologische (und durch die Teilnehmer wenig beeinflussbaren) Fähigkeiten der Teilnehmer zum Wissenserwerb bewerten und daraus die Studieneignung ableiten soll. Seine Aussagekraft gilt als hoch.

  • Orpheus sagt:

    In Ö. kannst Du nach der Matura (Abitur) im Prinzip studieren was immer Du möchtest. In einigen Fächern gibt es allerdings schon Zulassungsbeschränkungen.

  • micha sagt:

    Bewerben,bewerben,bewerben…….Wenn man etwas kann,heißt das noch lange nicht dass man damit Erfolg hat.

  • chaos_me sagt:

    NC gibt’s, zumindest in Oesterreich, nicht. Dafuer musst du aber fuer die meisten Studiengaenge das kleine Latinum (4 Jahre Schullatein) beherrschen.
    Ein paar Stundeingaenge (z.Bsp. Psychologie) gibt’s eine Aufnahmepruefung, weiss aber nicht, wie das genau funktioniert.

  • schmorff sagt:

    Es gibt zwar keinen NC, aber trotzdem musst du dich an der Uni bewerben, gute Noten vorlegen und auch zugelassen werden. Von daher existiert der NC zwar nicht rechtlich festgehalten, aber dennoch in den Köpfen vorhanden.

 

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