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Unterliegen Dienstleistungen eines deutschen Unternehmens in der Schweiz für Schweizer der Umsatzsteuer?

Wir sind ein Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland und möchten in der Schweiz Seminare anbieten, die von Schweizern gebucht werden.
1. Muss Umsatzsteuer auf die Rechnung und wie hoch?
a) für Geschäftskunden
b) für Privatkunden
2. Wer muss wo die Umsatzsteuer abführen?
Freue mich auf fundierte Antworten!

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3 Comments »

 
  • HKreis03 sagt:

    Wir ihr keine Dienststelle in der Schweiz habt, sondern nur den deutschen Firmensitz, ist die Rechnung Unsatzsteuerfrei. Allerdings nur wenn ihr vom Rechnungsempfänger die Umsatzsteueridentnummer (VAT-Nr.) habt.

  • Pit M sagt:

    Das mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer ist Quatsch. Die gilt ohnehin nur für die EU. Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU scheidet diese Lösung schon aus. Ob die Leistung (Seminar) in Deutschland oder in der Schweiz zu versteuern ist, richtet sich nach § 3a Umsatzsteuergesetz (UStG). Gem. § 3a Abs. 1 UStG ist grunds. die Leistung dort zu versteuern, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Damit wäre eigentlich der Umsatz in Deutschland mit 19% zu versteuern. Da es sich aber bei der Leistung um Seminare handelt, ist § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) UStG einschlägig. Nach dieser Vorschrift ist bei unterrichtenden TÄtigkeiten der LEistungsort dort, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Die Seminarleistungen sind daher in der Schweiz zu versteuern. Wie das Besteuerungsverfahren in der Schweiz abläuft und welcher Steuersatz insbesondere Anwendung findet, kann ich leider nicht sagen.

  • Silli sagt:

    Umsatzsteuer-ID-Nummern haben nur Firman in der EU, dazu gehört die Schweiz aber nicht.
    Unser Unternehmen verkauft nur Ware keine Dienstleitungen außerhalb der EU aber eigentlich müsste dass das gleiche Prinzip sein, also ohne Umsatzsteuer berechnen und dann muss der Importeur, also in deinem Fall die Seminarteilnehmer für die Leistung im Import-Land, also der Schweiz, die Umsatzsteuer abführen.
    Am besten du informierst dich bei deiner IHK, die können dir das genauer sagen.

 

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