Eine 74-jährige will aus der Schweiz nach Deutschland kommen und hat aber angst, dass sie dann ihre Rente verliert. Wie ist das nach EU-Recht? Kann sie dann weiterhin ihre schweizer Rente beziehen oder in Deutschland in gleicher Höhe die Rente weiter bekommen?
am besten man fragt bei der Rentenstelle in der Schweiz nach, ob die Rente auch gezahlt wird wenn man in Deutschland wohnt. Eine deutsche Rente steht einer Schweizerin nicht zu, da sie hat hier nichts eingezahlt hat.
Übrigens die Schweiz gehört nicht zur EU.
Ich weiß jetzt nicht genau wie das in der Schweiz läuft aber in allen Staaten die ich kenne ist es völlig egal wo man seine Rente „genießt“.
Außerdem wird doch die Rente ohnehin auf ein Konto überwiesen, also kann man das Geld auch von überall beheben wo es eine Bank oder einen Bankomat gibt!
Natürlich erhält sie ihre Rente auch in Deutschland, hat aber in Abständen einen „Lebensnachweis“ abzugeben. Genaue Angaben und auch Meldungen laufen über die zuständige (auszahlende) AHV-Stelle, die man bei der Zahlungs-Ueberweisung sieht.
Hier noch ein paar nützliche Links, die weiterhelfen:
http://www.ahv.admin.ch
http://www.avs-ai.ch
http://www.sozialinfo.ch